Dienstag, 16. Februar 2010

Was nu?

Okay, wie unsere Justizministerin sagt (sieheEintrag weiter unten), man kann Daten nicht stehlen. Das OLG Hamburg behauptet nun wieder was anderes: Der für körperliche Gegenstände wie etwa Videokassetten und Zeitschriften dabei entwickelte Besitzbegriff müsse dem Willen des Gesetzgebers auch bei unkörperlichen Gegenständen wie Bilddateien genügen. (ganzer Artikel ).
So, was nu? Oder dreht man sich die Gesetze als Politiker am besten immer so hin, wie man es gerade brauchen kann?

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